Jugendmedienschutz in Europa
Ein qualitativer Vergleich und eine Suche nach gemeinsamen Perspektiven am Beispiel von Deutschland, Frankreich und den Niederlanden
Anfang 2008 wollte es Sylvester Stallone noch einmal wissen. Als John Rambo metzelte er im Alleingang eine Armee nieder und bereitete dabei auch den Jugendschützen bei der FSK Kopfzerbrechen. Mit Schnitten wurde der Film letztlich ab 18 Jahren für die deutschen Kinos freigegeben. Unsere europäischen Nachbarn sahen es weniger streng. In den Niederlanden darf John Rambo ab 16, in Frankreich sogar schon ab 12 gesehen werden und bleibt durchaus kein Einzelfall. Nicht zuletzt im Interesse der EU wird daher seit mehr als 10 Jahren über einheitliche europäische Standards nachgedacht – bisher ohne nennenswerte Fortschritte. Christoph Kückner ermittelt mit seiner Bachelorarbeit die Einstellung ausgewählter europäischer Jugendschützer und leitet aus Praxisvergleichen Chancen und Hindernisse für eine europäische Harmonisierung ab.
Anhang
Bachelorarbeit_Kückner.pdfKückner, C. (2009). Jugendmedienschutz in Europa. Ein qualitativer Vergleich und eine Suche nach gemeinsamen Perspektiven am Beispiel von Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. w.e.b.Square, 03/2009. URL: http://websquare.imb-uni-augsburg.de/2009-03/10
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